Das Rekord-Institut ÖSTERREICH (RIO) prüft, zertifiziert und dokumentiert als autonomes und unabhängiges Institut
im deutschsprachigen Raum offiziell grandiose Weltrekorde sowie Österreich Rekorde aller Art.
Der RIO-Rekordrichter vor Ort – Das ultimative Rekord-Erlebnis.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege zu deinem offiziell grandiosen Rekord:
- Die Rekord-Nachnennung nach deinem Versuch oder
- die Zertifizierung direkt vor Ort durch einen offiziellen RIO-Rekordrichter.
Die Anwesenheit eines RIO-Rekordrichters ist die Königsdisziplin der Rekord-Anerkennung. Sie verwandelt deinen Rekordversuch in ein unvergessliches Event und bietet entscheidende Vorteile:
Offizielle Bestätigung und Zertifizierung:
- Glaubwürdigkeit:
Ein Rekordrichter vom RIO prüft den Rekordversuch vor Ort nach festgelegten Richtlinien und Kriterien. Dadurch wird die Authentizität und Korrektheit des Rekordes garantiert. - Urkunde:
Bei erfolgreichem Abschluss des Rekordversuchs wird die Urkunde direkt vor Ort überreicht, was eine sofortige und offizielle Anerkennung bedeutet. - Eintrag in das offizielle Rekordregister:
Der Rekord wird offiziell in das RIO-Rekordregister aufgenommen, ist somit dokumentiert und für die Nachwelt festgehalten.
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit:
- Medienwirksamkeit:
Ein offiziell anerkannter Rekord, insbesondere wenn ein Rekordrichter anwesend ist, zieht oft die Aufmerksamkeit der Medien auf sich und kann zu erhöhter Berichterstattung führen. - Promotion:
Rekordversuche, die vom RIO zertifiziert werden, können hervorragend für Marketingzwecke genutzt werden, sei es für Unternehmen, Produkte, Regionen oder Orte. Sie schaffen einzigartige Erlebnisse und bleiben in Erinnerung. - Charity-Events:
Rekorde können auch für wohltätige Zwecke eingesetzt werden, und die Anwesenheit eines Richters verleiht solchen Veranstaltungen zusätzliche Seriosität und Aufmerksamkeit.
Wann ist ein Rekordrichter besonders sinnvoll?
- Wenn das Ziel ein offizieller Welt- oder Österreich-Rekord ist, ist die Anwesenheit eines Rekordrichters dringend empfohlen.
- Bei Events, Jubiläen oder Produktpräsentationen, bei denen ein Rekordversuch im Mittelpunkt steht und eine hohe Medienpräsenz gewünscht ist.
- Bei Rekorden, die komplexe Regeln oder Messungen erfordern und eine genaue Überwachung durch einen Experten notwendig ist.
Alternative zum Rekordbuch aus London:
- Das RIO bietet eine Plattform für Rekorde, die möglicherweise nicht vom Rekordbuch aus London angenommen oder beachtet werden. Dies ermöglicht es auch kleineren, regionaleren oder spezifischeren Rekorden, eine offizielle Anerkennung zu erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Der Rekordrichter vom Rekord-Institut ÖSTERREICH (RIO) ist eine Investition in die Glaubwürdigkeit, offizielle Anerkennung und mediale Reichweite eines Rekordversuchs. Es stellt sicher, dass der Rekord nach den höchsten Standards geprüft und dokumentiert wird.
Dein Rekord ohne Rekordrichter vor Ort:
So funktioniert die Rekord-Nachnennung:
- Du hast eine grandiose Idee und möchtest flexibel bleiben? Perfekt! Du kannst deinen Rekordversuch jederzeit und ohne vorherige Anmeldung durchführen und ihn danach bei uns zur Prüfung einreichen.
- Das Wichtigste ist der Beweis deiner Leistung. Dokumentiere deinen Rekordversuch umfassend. Unabhängige und klare Belege sind dabei entscheidend.
- Wenn du alle Unterlagen beisammen hast, reiche sie einfach über unser Rekord-Anfrage Formular als „Rekord-Nachnennung“ ein.
- Interne RIO-Prüfung: Unser Team prüft nun sorgfältig alle deine eingereichten Beweise.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird dein Rekord offiziell anerkannt. Du erhältst deine persönliche, offiziell grandiose Urkunde, deinen Eintrag ins offizielle RIO-Rekord-Register und die Zustellung der digitalen Dokumente. Hierfür fällt die Gebühr des gewählten Zertifizierungs-Pakets (Standard oder Business) an.
Wer eignet sich als unabhängiger Zeuge in Österreich?
Für die Verifizierung von Rekorden werden oft Personen von öffentlichem Ansehen oder aus bestimmten Berufsgruppen gefordert, da ihre Aussage von Natur aus ein höheres Maß an Vertrauenswürdigkeit besitzt. Das Rekord-Institut für Österreich (RIO) hat hierfür klare Richtlinien.
Typische Beispiele für geeignete unabhängige Zeugen sind:
Personen mit öffentlichem Amt:
- Bürgermeister oder ein Vertreter der Gemeinde
- Polizeibeamte
- Beamte einer Bezirkshauptmannschaft
- Notar
- Rechtsanwalt
- Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
- Schuldirektor
Was ist die Aufgabe der Zeugen?
Die Aufgabe der unabhängigen Zeugen ist es, den Rekordversuch genau zu beobachten und schriftlich zu bestätigen, dass alles den Regeln entsprochen hat.
Bei einer Sammlung würden sie zum Beispiel:
- Anwesend sein: Sie müssen bei der offiziellen Zählung der Sammlung persönlich dabei sein.
- Überwachen: Sie stellen sicher, dass korrekt und ohne Schummeln gezählt wird.
- Dokumentieren: Sie unterschreiben ein offizielles Zeugenprotokoll, in dem das exakte Ergebnis und der Ablauf des Zählvorgangs festgehalten werden.
- Identität bestätigen: Sie bestätigen die Identität der Person, die den Rekord aufstellt.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Ein unabhängiger Zeuge ist der neutrale, unbestechliche Beobachter, dessen Wort die offizielle Bestätigung für einen Rekord liefert.
Ein unabhängiger Zeuge ist eine Person, die eine Handlung, ein Ereignis oder einen Sachverhalt objektiv bestätigt, ohne selbst ein persönliches, familiäres oder finanzielles Interesse am Ausgang zu haben. Die Kernanforderung ist die Neutralität und Unparteilichkeit.
Was bedeutet „unabhängig“ in diesem Zusammenhang?
Die Unabhängigkeit stellt sicher, dass die Bestätigung des Zeugen glaubwürdig und vertrauenswürdig ist. Eine Person gilt als unabhängig, wenn sie NICHT mit dem Rekord-Anwärter:
- Verwandt oder verschwägert ist: Eltern, Geschwister, Ehepartner, Cousins etc. sind ausgeschlossen.
- Eine enge persönliche Beziehung hat: Beste Freunde oder Lebenspartner sind nicht geeignet.
- In einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis steht: Der eigene Angestellte, der Arbeitgeber oder ein Geschäftspartner, der vom Rekord profitiert, ist nicht unabhängig.
- Am Rekordversuch beteiligt ist: Mitorganisatoren oder Helfer können nicht gleichzeitig als unabhängige Zeugen fungieren.