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Das Rekord·Institut ÖSTERREICH ist die österreichische Version zum Weltrekordbuch aus London, es agiert jedoch komplett eigenständig und unabhängig.

Rekorde, Höchstleistungen, Erlebnisse und Besonderheiten aller Art sind gelebte Bestandteile unserer Gesellschaft, sie überraschen und begeistern stets aufs Neue.

Häufig gestellte Fragen:

Muss es ein Weltrekord sein

Klar, ein Weltrekord ist ein Weltrekord.

Jedoch ein Österreich Rekord, oder ein Bundesland Rekord, wird in der Öffentlichkeit genauso wahr genommen und anerkannt.


Das Rekord·Institut ÖSTERREICH ermöglicht dir Rekorde, die es wahrscheinlich nicht ins Rekordbuch aus London schaffen, oder nicht angenommen werden.

Beispiel 1:

Ein sensationeller Weltrekord aus Österreich wurde vom Rekordbuch aus London nicht angenommen.

Am 18.Juni 2022 verlegten Feuerwehren aus ganz Österreich die längste und steilste Schlauchleitung der Welt. Das Wasser musste mit einer durchgehenden Schlauchleitung auf die Edelweißspitze am Großglockner gepumpt werden. Dafür mussten 1.435 Höhenmeter bezwungen und 9.300 Meter Schlauchleitung verlegt werden, der Weltrekord wurde geschafft.

Beispiel 2:

Ein extremer Weltrekord aus Österreich ist für das Rekordbuch aus London zu regional, und damit uninteressant.

Vom 27. auf den 28.06.2021 wurde eine Art Triathlon der Superlative durchgeführt. Low to High, vom tiefsten Punkt im burgenländischen Apetlon (114 Meter) zum höchsten Punkt, zur Spitze vom Großglockner (3.798 Meter) in Österreich. Details zum österreichischen Weltrekord hier → Low to Hight


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Was ist ein Weltrekord

Ein Weltrekord gilt als offiziell, wenn er gut belegt ist und nachgewiesen werden kann.


Beispielsweise durch Zeugen und / oder Presse.

  • Das Rekord-Buch aus London erwartet beispielsweise handschriftliche Beglaubigungen von zwei unabhängigen Zeugen.
  • Das Rekord-Buch aus London listet allerdings auch nur Rekorde von zahlenden Kunden
  • Das Rekord-Buch aus London recherchiert Rekorde nicht selbst und neutral.

Selbst der Redaktion bekannte Rekorde werden nicht zwangsläufig aufgeführt.

  • Das Rekord-Buch aus London kann also nicht als vollständige Datenbank gesehen werden.

Quelle: Wikipedia

Entstehung Rekord·Institut ÖSTERREICH

Entstehen tut das Ganze aus der Sehnsucht der Menschen heraus, etwas Besonderes zu erreichen.

Da für das Rekord-Buch aus London Rekorde aus Österreich oft zu speziell und zu regional sind, werden diese Rekorde auch oft nicht anerkannt. Mit etwas Glück dauert dauert es Monate bis man eine Antwort erhält, und dann die Ablehnung. Manchmal bekommt man gar keine Antwort.

Unser Job als Rekord·Institut ÖSTERREICH ist es, dies möglich zu machen. Wir sind Gastgeber für das besondere Erlebnis, das wir mit einer Urkunde auszeichnen und zertifizieren. Durch die Gesamtheit entsteht das besondere Ereignis für die Zuseher.

Österreich mag wohl dem Land entsprechend klein sein, es hat jedoch einen unglaublichen Vorteil. Die Leute erinnern sich an uns, an die Menschen mit ihren Rekorden, an die Regionen und Orte. Dies ergibt das Gesamtpaket Rekord·Institut ÖSTERREICH, an das man gerne zurückdenkt.


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Die Urkunde

Den Titel Rekordhalter,

sei es nun für einen Weltrekord oder einen Österreich Rekord, diesen Titel kann dir niemand mehr wegnehmen.


Mit einer Urkunde hast du ein Leben lang etwas Besonderes vorzuweisen.

Urkunden für Erlebnisse und Besonderheiten

Erlebnisse und Besonderheiten sind ein fester Bestandteil in Österreich.

Als sichtbares Zeichen für die Öffentlichkeit werden diese mit einer Urkunde ausgezeichnet. 


  • Mit Baujahr 1871 ist die „Gisela“ der älteste sich in Betrieb befindliche Raddampfer Österreichs. → Ältester Raddampfer Österreichs
  • Die Traunseetram in Gmunden ist die steilste Straßenbahn von Österreich. → Steilste Straßenbahn Österreichs
  • THE.RIVER WAVE ist die größte künstlich stehende Flusswelle Österreichs (Europas) in Ebensee am Traunsee, Oberösterreich.
  • Seit 1279 wird im Erlebniskeller Retz Wein gelagert. Es handelt sich um den größten historischen Weinkeller Österreichs. → Größter Weinkeller Österreichs
  • 2011 –  das erste Solarschiff Österreichs – „Die Altaussee“ → Erstes Solarschiff Österreichs
  • In Bad Aussee entstand 2005 der größte Mercedes Stern von Österreich. Es handelt sich um eine Brücke, die zugleich den Mittelpunkt von Österreich markiert. → Größter Mercedes-Stern der Welt

Es werden ausschließlich Urkunden für registrierte Rekorde erstellt

Das Rekord·Institut ÖSTERREICH erstellt ausschließlich Urkunden, die zuvor mit einer ÖRN zugelassen wurden.

Wir sind keine Verein, der gratis Urkunden ausstellt.

Urkunden & Firmenlogos

Auf einer Rekord-Urkunde ist der untere Teil für Logos der Sponsoren / Werbepartner vorgesehen.

  • Eine Logo Platzierung auf der Rekord-Urkunde steht Werbepartnern und Sponsoren kostenpflichtig zu Verfügung.
  • Im Rekord-Artikel auf der Homepage vom Rekord·Institut ÖSTERREICH werden die Partner und Sponsoren ebenfalls namentlich genannt.
  • Mehrere Werbepartner / Sponsoren können sich die Kosten für einen Rekordversuch teilen.

Rekord-Halter sehen es als Ehre an, wenn ihre Leistung von Firmen mit ihren Logos anerkannt wird, sie tragen die Logos mit Stolz.

ÖRN und QR-Code

Die ÖRN (Österreich Rekord Nummer) ist die offizielle Registrierungsnummer für Rekorde, Höchstleistungen, Erlebnisse und Besonderheiten aller Art.

  • Eine ÖRN ist vor einem Rekordversuch zu beantragen – Anfrage / Anmeldung →
  • Die Anfrage / Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich.

Wird ein Rekordversuch offiziell zugelassen, so wird dieser vorweg mit einer ÖRN kostenlos registriert (nicht zertifiziert).


Der QR-Code ist auf jeder Urkunde vorhanden.

  • Dieser QR-Code führt von der Urkunde zum Rekord-Artikel auf Rekord·Institut ÖSTERREICH.
  • Gleichzeitig gewährleistet der QR-Code die Echtheit der Urkunde. Führt der QR-Code nicht zum passenden Artikel, dann gibt es diesen Rekord nicht.

Rekordversuche mit Rekordrichter

Rekorde aus Österreich haben Exklusivität, mit Alleinstellungsmerkmal.

  • Auf Wunsch prüft ein Rekordrichter kostenpflichtig vor Ort den Rekordversuch, und zertifiziert diesen bei Erfolg sofort mit Übergabe der Rekord-Urkunde.

Ein allgemeines Angebot kann im Vorhinein nicht gestellt werden, nach Art und Weise des Rekords fallen durchaus unterschiedlichen Kosten an. Preisinformationen zu einem Rekordversuch können erst nach Anfrage / Anmeldung genannt werden.

Rekordversuche mit Kontrolleur

Rekordversuche mit einem Kontrolleur:

  • Ein Rekord-Kontrolleur wird vom Veranstalter gestellt und ist mit dem Rekord-Institut vorher unbedingt zu vereinbaren.
  • Es gelten die zum Rekordversuch vorgegebenen Richtlinien und Vereinbarungen.
  • Rekorde werden vor Ort mit einer Rekord-Urkunde sofort bestätigt und zertifiziert.

Die Prüfung des Rekords erfolgt durch den beigestellten Rekord-Kontrolleur, etwaige Kosten sind mit diesem direkt zu vereinbaren.

Rekordversuche ohne Rekordrichter oder Rekord-Kontrolleur

Rekordversuche ohne Rekordrichter oder Rekord-Kontrolleur:

  • Es gelten die zuvor vorgegebenen Richtlinien und Vereinbarungen.
  • Rekorde werden jedoch nicht vor Ort mit einer Urkunde sofort bestätigt und zertifiziert.
  • Benötigte Unterlagen zur Prüfung sind einzureichen.

Die Prüfung erfolgt innerhalb 10 Wochen.

Muss jemand vom Rekord·Institut ÖSTERREICH anwesend sein

Nein, es muss kein Rekordrichter bei einem Rekordversuch vor Ort sein.

  • Der Rekord muss dokumentiert und belegt werden können, woraus ersichtlich ist, ob der Rekord geschafft wurde. Das Rekord·Institut ÖSTERREICH überprüft diese Angaben.

Ist ein Rekordrichter oder Rekord-Kontrolleur vor Ort, so wird nach bestandenem Rekord die Urkunde sofort an den Rekordhalter übergeben.


Rekordversuche ohne Rekordrichter, oder ohne Sponsoren / Werbepartner, können natürlich jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord·Institut ÖSTERREICH zur Prüfung eingesendet werden. Es entsteht ein Kostenersatz, die Urkunde selbst wird innerhalb 10 Wochen ausgestellt.

Weltrekord oder Österreich Rekord

Du möchtest einen Weltrekord aufstellen, dann wird dein Rekord als Weltrekord vom Rekord·Institut ÖSTERREICH bestätigt und zertifiziert.

  • Bestehende Rekorde (Weltrekord, o. dgl.) werden nicht automatisch beim Rekord·Institut ÖSTERREICH eingetragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Nachnennung.
  • Sollte ein angestrebter Weltrekord nicht geschafft werden, kann es immer noch ein Österreich Rekord sein, der mit einer Rekord-Urkunde zertifiziert wird.

Eine Rekord-Nachnennung kann über Anfrage / Anmeldung eingereicht werden.


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Welche Rekorde können zertifiziert werden

Rekorde aller Art werden vom Rekord·Institut ÖSTERREICH mit Ausstellung der Urkunde zertifiziert.

  • Weltrekord
  • Europa Rekord
  • Österreich Rekord
  • Bundesland Rekord
  • Rekordhalter bei Sportereignissen
  • Rekord touristischer Region
  • Rekord von Unternehmen
  • Rekord an einem Ort
  • Gruppenrekorde
  • Gruppenrekorde an verschiedenen Standorten
  • etc. / einfach anfragen

Beispiele für touristische Regionen sind z. B.: Salzkammergut, Zillertal, Ötztal, Bregenzerwald, Neusiedler See, Wachau, Wörthersee, Ausseerland, Schladming-Dachstein, Gasteinertal, Salzburger Seenland, Retzerland, Waldviertel, Bregenzerwald, etc.

Dein Weltrekord bei Guinness World Records

Möchtest du deinen Weltrekord bei Guinness World Records eingetragen haben, so kannst du das gerne in die Wege leiten. Dies hat aber nichts mit dem Rekord·Institut ÖSTERREICH zu tun, und wird auch nicht vom Rekord-Institut in Auftrag gegeben, bzw. erledigt oder eingereicht.

Deine österreichische Rekord-Urkunde kann jedoch als Beleg für deinen zertifizierten Rekord verwendet werden.

Bei World Records gehen rund 1.000 Ansuchen pro Woche ein. Es ist nicht sicher, ob dein Rekord überhaupt auf deren Homepage gelistet wird, den Weg ins Buch findet, oder überhaupt angenommen wird. Diese Infos kannst du selbst bei World Records nachlesen.


Auf Rekord·Institut ÖSTERREICH wird jeder vom Rekord-Institut Österreich offiziell zertifizierte Rekord eingetragen.

Das Rekord·Institut ÖSTERREICH im Vergleich mit Guinness World Records

  • Messbar – Handelt es sich um das Schnellste/Längste/Schwerste? Ok, ist beim Rekord·Institut ÖSTERREICH auch so. Wobei bei uns sehr wohl spezielle österreichische Weltrekorde, Europarekord und Österreich Rekorde möglich sind.
  • Brechbar – Kann der Rekord gebrochen werden oder von jemand anderes wiederholt werden? Alle Rekordtitel müssen zur Herausforderung offenstehen. Ok, jedoch davon ausgenommen sind Attraktionen und Besonderheiten aller Art.
  • Standardisierbar – Kann der Rekord universell umgesetzt werden? Er darf sich beispielsweise nicht auf etwas beziehen, was auf eine Region beschränkt ist. Hier unterscheidet sich das Rekord·Institut ÖSTERREICH von Guinness. Wir beziehen uns hauptsächlich auf Österreich und dessen Regionen. Also auf Rekorde, die von Guinness wahrscheinlich nicht angenommen werden. Und warum gibt es bei Guinness einen Sprung aus dem Weltall, ist das keine spezielle Region?
  • Verifizierbar – Kann der Rekordanspruch bewiesen werden? Beispielsweise kann ein Rekordanspruch wie „der Mann, der nie Wasser trank“ niemals verifiziert werden, es sei denn, der Mann hat sein ganzes Leben seit seiner Geburt unter Beobachtung durch einen Zeugen verbracht. Ok, verständlich.
  • Eine Variable – Wir können das Größte Gemälde verifizieren, jedoch nicht das Größte von der größten Menschengruppe angefertigte Gemälde. Das sehen wir als Rekord·Institut ÖSTERREICH doch anders. Der Rekord einer Gruppe ist genauso ein Rekord. Warum hat Guinness die meisten Menschen, die Walzer tanzen, als größte Walzertanzgruppe im Register. Das Rekord·Institut ÖSTERREICH schließt niemanden aus.
  • Universell – Der Vorschlag muss etwas umfassen oder von etwas handeln, das dem Großteil der Menschen weltweit bekannt ist. Er darf nicht zu spezifisch/regional sein. Hier unterscheiden wir uns gewaltig von Guinness, was ist regional und was nicht. Wir sehen spezielle Rekorde aus Regionen als einen österreichischen Weltrekord an, denn  jeder Rekordbrecher hat die Möglichkeit nach Österreich zu kommen, und kann versuchen genau diesen Rekord zu brechen.

Abgesehen davon ist die Welt des Rekordbrechens wunderbar vielfältig und setzt Deiner Phantasie keine Grenzen! Als Faustregel gilt: Wenn es nicht gemessen/gewogen/gezählt werden kann, dann ist es vermutlich kein Rekord! Dieser Vermutung stimmen wir zu, wo nichts ist kann man nichts zertifizieren.

Weitere Hinweise, die Du berücksichtigen solltest, bevor Du eine Bewerbung abschickst:

  • Wir akzeptieren keine Bewerbung, die auf Subjektivität beruhen, z. B. Schönheit, Freundlichkeit, Loyalität. OK, verständlich.
  • Andere Aktivitäten, die nicht als Rekorde gelten, sind jene, die in einem zu geringen Maß eine Herausforderung darstellen, die zu spezifisch für eine Einzelperson sind oder die etwas umfassen, was nicht zu brechen ist. Da sind wird wieder bei speziellen Rekorden, die Guinness sehr wohl im Register hat. Wenn zum Beispiel eine Person einen angeborenen körperlichen Defekt hat, und dadurch einen Rekord aufstellen kann, dann wird wohl diesen Rekord niemand brechen. 
  • Wir unterstützen keine ungeeigneten Aktivitäten oder Aktivitäten, die Zuschauer oder Tiere möglicherweise schaden oder gefährden könnten. OK, verständlich.

Zusammenfassend kann gesagt werden, Guinness hält sich selbst nicht immer an die eigenen Regeln und Vorgaben, anscheinend ganz wie es ihnen beliebt. Darum lass dich nicht abschrecken von irgendwelchen Vorgaben, wir als Rekord·Institut ÖSTERREICH finden mit dir gemeinsam einen Weg für deinen Rekord.

Warum auch immer erreichen uns Anfragen, die vom Guinness-Buch abgelehnt wurden.

Wie kann ein Rekord aufgestellt, bzw. gebrochen werden

  1. Hol dir bitte vorerst kostenlos und unverbindlich eine ÖRN (Österreich Rekord Nummer), diese dient als Zulassung deines Rekordversuchs.
  2. Eine genaue Darstellung, bzw. Beschreibung für deinen Rekord wird benötigt.
  3. Wenn du einen bestehenden Rekord brechen möchtest, mach bitte genaue Angaben dazu.

Zur kostenlosen und unverbindlichen Anfrage / Anmeldung →


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Werden Rekorde vom Rekord·Institut ÖSTERREICH zu Verfügung gestellt

Nein, es werden keine Rekordversuche vom Rekord·Institut ÖSTERREICH zu Verfügung gestellt.


Rekorde entsprechen deinem eigenen Können, deiner eigenen Vorstellung und Kreativität.

Nachnennung bestehender Rekorde

Du hast bereits einen bestehen Rekord, Gratulation!


Dazu kannst du unter folgenden Voraussetzungen eine Rekord-Urkunde vom Rekord·Institut ÖSTERREICH beantragen.

  1. Bestehender Rekord
  2. Nachweis über den erfolgreichen Rekord, wie z. B. Urkunde, Zeitungsartikel, Fotos, Zeugen etc.

Nachnennungen sind kostenpflichtig. Es entsteht ein Unkostenbeitrag für die Zertifizierung mit Urkunde.

Wir sind keine Verein, der gratis Urkunden ausstellt.


Nachnennung für bestehende Rekorde bitte über das Formular: Anfrage /Anmeldung

Gestaltung Rekordversuch

Es steht grundsätzlich jedem frei, wie ein Rekordversuch geplant und durchgeführt wird.


Vorausgesetzt:

  • Der Rekordversuch stellt keine Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt dar.
  • Es werden keine Gesetzte verletzt, bzw. übertreten.
  • Der Schutz von Babys und Kleinkindern bis zum 4 Lebensjahr wird gewahrt.
  • Vereinbarte Richtlinien zum Rekordversuch werden eingehalten.

Rekordversuche ohne Rekordrichter können jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord·Institut ÖSTERREICH zur Prüfung eingesendet werden.

Wird jeder Rekordversuch automatisch zugelassen

Nein, jede Anfrage zu einem Rekord unterliegt vorerst einer grundlegenden Beurteilung.

  • Manche Rekorde sind einfach zu gefährlich für den Rekord-Brecher und/oder den Zusehern.
  • Rekordversuche müssen öffentliches Interesse wecken.
  • Rekorde sollten grundsätzlich Gegenstand eines Wettbewerbs werden können.
  • Rekorde dürfen Anstand und Würde von Mensch und Tier nicht verletzen.

Die Entscheidung, ob ein Rekordversuch zur Zertifizierung zugelassen wird, obliegt ausnahmslos dem Rekord·Institut ÖSTERREICH.

  • Ohne Anfrage / Anmeldung können keine Informationen zu einem Rekord, bzw. Rekordversuch erteilt, bzw. vereinbart werden.

Rekordversuche ohne Rekordrichter, können natürlich jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord·Institut ÖSTERREICH zur Prüfung eingesendet werden.

Wo kann ein Rekordversuch stattfinden

Rekordversuche können grundsätzlich an jedem Ort stattfinden.

  • Die Öffentlichkeit muss Zugang haben, bzw. zum Zeitpunkt des Rekordversuchs der Zugang zu Verfügung stehen.
  • Der Ort darf keine Gefährdung für Menschen und Tier darstellen.

Werden auch nicht bestandene Rekorde veröffentlicht

Ausschließlich bezahlte Rekordversuche erhalten auf Wunsch einen Artikel auf der Homepage, auch wenn dieser nicht bestanden wurde.

Mut und Wille sind immer zu respektieren und anzuerkennen.

Erhalte ich ein Honorar für einen Rekordversuch

Nein, ein Rekordversuch folgt immer auf freiwilliger Basis des Teilnehmers.

  • Das Rekord·Institut ÖSTERREICH bezahlt für die Durchführung von Rekordversuchen grundsätzlich KEIN Honorar.
  • Wir können auch KEINE mit der Durchführung in Verbindung stehenden Kosten übernehmen, oder Equipment zu Verfügung stellen.

Ist ein Rekordversuch kostenlos

Grundsätzlich ist der Rekordversuch kostenlos.

  • Die Zertifizierung mit Ausstellung einer offiziellen Urkunde und Artikel ist kostenpflichtig, auf Wunsch wird dir ein Angebot erstellt.

Die Kosten werden meist von Sponsoren / Werbepartner getragen.

Aberkennung von Rekorden

Sollte sich herausstellen, dass ein Rekord mit unlauteren Mitteln erzielt wurde, wird dieser vom Rekord·Institut ÖSTERREICH aberkannt.

  • Doping
  • Betrug
  • falsche Informationen wurden eingereicht
  • etc.

Auf der Rekord Urkunde befindet sich ein QR-Code, dieser führt zum Artikel und bestätigt die Echtheit des Rekordes. Mit Löschung des Artikels beim Rekord·Institut ÖSTERREICH wird der Rekord automatisch aberkannt.

Welche Zeiten sind für Rekorde zulässig

Innerhalb der angegebenen Zeiten kann ein Weltrekordversuch durchgeführt werden:

1 Minute
3 Minuten
5 Minuten
10 Minuten
30 Minuten

1 Stunde
6 Stunden
12 Stunden
24 Stunden

Weitere Zeiten sind vor einem Rekordversuch zu vereinbaren.

Alterskategorien

Bei Wettkämpfen oder Rekorden wird meist zwischen Frau und Mann unterschieden.


Bei Sportrekorden wird unter folgenden Alterskategorien unterschieden:

  • Kinder im Alter von vier bis 12 Jahren
  • Jugendliche von 12 bis 18
  • Erwachsene von 18 bis 59
  • und Senioren ab dem 60 Geburtstag

Altersbeschränkung

Das Rekord·Institut ÖSTERREICH nimmt keine Rekordversuche mit Babys und Kleinkindern an.


  • Der Schutz von Babys und Kleinkindern bis zum 4 Lebensjahr wird gewahrt.

Da diese noch nicht selbständig entscheiden können, ob sie an einem Rekordversuch teilnehmen möchten, bzw. ob sie in der Öffentlichkeit stehen möchten.

Ich bin unter 18 Jahren, darf ich teilnehmen

Ja, du kannst ab einem Alter von vier Jahren an einem Rekordversuch teilnehmen.

  • Unter 18 benötigst du lediglich das Einverständnis eines Erziehungsberichtigten.

Teilnahmebedingungen

Wichtig ist:

Vor einem Rekordversuch mit Rekordrichter, oder mit Sponsoren / Werbepartner, wird unbedingt eine Österreich Rekord Nummer (ÖRN) benötigt.

  • Die ÖRN kannst du hier beantragen → Anfrage / Anmeldung
  • Weitere Informationen zur Teilnahme bekommst du hier → Teilnahmebedingungen

Rekordversuche ohne Rekordrichter können natürlich jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord·Institut ÖSTERREICH zur Prüfung eingesendet werden.

Ist das Rekord·Institut ÖSTERREICH Veranstalter von Rekordversuchen

Nein, das Rekord·Institut ÖSTERREICH kann und darf nicht als Veranstalter auftreten.

  • Das Institut kann nicht Veranstalter eines Rekordversuchs sein, und gleichzeitig die Prüfung des Rekordversuchs übernehmen, dies wäre unglaubwürdig.

Das Rekord·Institut ÖSTERREICH sammelt, prüft, zertifiziert und archiviert Rekorde, Höchstleistung, Erlebnisse und Besonderheiten aller Art.

Rekorde & Events

Events sind einzigartige Möglichkeiten besondere Erlebniswelten zu schaffen, die bei den Teilnehmern und Zusehern positiv in Erinnerung bleiben.

Rekord-Events machen die Welt von Marken, Produkten und ihre Botschaften mit allen Sinnen erlebbar.

  • Produkt-Präsentationen mit einem Rekordversuch bleiben in Erinnerung.
  • Zusatzprogramm als erstaunliche Auflockerung bei Events.
  • Rekorde bei Charity-Veranstaltungen zur Unterstützung sozialer Projekte, bzw. als Charity-Events selbst.
  • Promotion für Unternehmen, Produkte, Regionen und Orte.

Über Rekorde spricht man noch lange Zeit später.

Mit einem Artikel beim Rekord·Institut ÖSTERREICH bleibt dieser zum Nachlesen ewig erhalten.

Rekord Veranstalter und Veranstaltungen

Rekorde, bzw. Rekordversuche werden nicht vom Rekord·Institut ÖSTERREICH als Veranstalter durchgeführt, der jeweilige Veranstalter wird ausgewiesen.

Ein Rekordrichter kann zu Rekord-Event, Produktpräsentation, Jubiläen, Veranstaltung, etc. gebucht werden. Das Rekord·Institut ÖSTERREICH macht Erlebnisse spannend.

Welche Veranstaltungen unterliegen eventuell nicht dem Gesetz, obwohl sie allgemein zugänglich sind?

  • Durchführung von Geschicklichkeitsspielen ohne Gefährdungspotenzial für Menschen (Beispiel: Ballwerfen auf Dosen).
  • Darbietungen von Straßenkünstlern, die ihrer Art nach typischerweise keine Gefährdung von Menschen erwarten lassen (Beispiel: Pflasterspektakel, Straßenmusik).
  • Veranstaltungsarten mit höchstens 300 Teilnehmern in Gastgewerbebetrieben (Beispiel: Konzerte, Theateraufführungen oder Ausstellungen).
  • Sportliche Veranstaltungen (mit Ausnahme von Kampfsportarten – bewilligungspflichtig).
  • Veranstaltungen auf privatem, oder Firmengelände (nicht öffentlich beworben).

Bitte beachte:

Da es in den österreichischen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften in der Gesetzeslage zu Veranstaltungen gibt, ist es ratsam, sich vorher zu informieren.

  • Die oben genannten Infos sind nur als Hinweis zu verstehen, nicht bindend.
  • Informationen auf der Homepage von oesterreich.gv.at → mit Links zu den Bundesländern, wie zum Beispiel: Land Oberösterreich →
  • Weitere Infos auch bei Jusline.at →
Anleitung & Ideen für einen Weltrekord →
Für Fragen steht folgende E-Mail-Adresse zu Verfügung:

info@rekord-institut.at

✆  +43 650 / 303 55 00

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