Teilnahmebedingen
Gleichermaßen gültig für natürliche und juristische Personen
1. Teilnahme an Rekordversuchen:
- Vor jedem Rekordversuch wird unbedingt eine Österreich Rekord Nummer (ÖRN) benötigt. Diese ist kostenlos über die Homepage zu beantragen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unter 18 wird die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten benötigt.
- Die Ermittlung, Zertifizierung und Verkündigung eines Rekords obliegt allein dem zugewiesenen Rekordrichter. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Rekordrichter können einzelne Personen von der Teilnahme an Rekordversuchen ausschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, oder versuchen den Ablauf des Rekordversuchs zu beeinflussen, bzw. zu stören.
- Das Rekord•Institut ÖSTERREICH behält sich das Recht vor, einen Rekordversuch jederzeit zu beenden, bzw. dessen Bedingungen umgehend aus zwingenden Gründen (Sicherheitsrisiko, Wetter, etc.) zu modifizieren, bzw. anderweitig zu ändern.
2. Rekord Aberkennung:
- Sollte sich herausstellen, dass ein Rekord mit unlauteren Mitteln (Doping, Betrug, falsche Angaben, etc.) erzielt wurde, wird dieser von der Liste der Rekorde gestrichen.
3. Haftungsausschluss:
- Rekordbrecher sind und werden nicht vom Rekord•Institut ÖSTERREICH beauftragt. Teilnehmer handeln stets in ihrem eigenen Interesse, und auf ihr eigenes Risiko. Rekordbrecher bestätigen verbindlich, dass ihrerseits keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
- Haftungen gegenüber dem Rekord•Institut ÖSTERREICH (inkl. jeweiligen Veranstalter, seiner Vertreter und aller Erfüllungsgehilfen) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Unfälle.
4. Persönliche Daten:
- Rekordbrecher erklären sich mit Nennung und Veröffentlichung von Vor- und Nachnamen, sowie Wohnort einverstanden.
- Bild-, Ton- und Videomaterial, auf denen teilnehmende Personen zu sehen oder zu hören sind, werden zum Zweck der Veröffentlichung des Rekordversuchs an Dritte zu Verfügung gestellt. Gültig für alle derzeitigen und zukünftigen Medien (z. B. auf der Homepage vom Rekord•Institut ÖSTERREICH und anderen CMS, sowie in sozialen Medien, Zeitungen, Magazinen, Broschüren und Büchern, Fernsehbeiträgen, etc.)
- Teilnehmende Personen sind in erster Linie die Rekordbrecher, und im Allgemeinen sämtliche Beiwohner des Rekordversuchs (Familie und Freunde, Werbepartner, Sponsoren, Unternehmer, amtsführende Personen, Politik, Interessensvertretung, Presse, Medien, Helfer, Unterstützer, etc.)
- An das Rekord•Institut ÖSTERREICH eingereichte Bilder, Fotos, Texte, Zeichnungen und Videos zum Rekordversuch dürfen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen, insbesondere Urheberrechte, Herstellerrechte, Werknutzungsrechte und Persönlichkeitsrechte.
5. Anfechtung:
- Es wird auf eine Anfechtung dieser Richtlinien, den Haftungsausschluss, sowie deren Gültigkeit oder Zustandekommen verzichtet.
- Als zuständiges Gericht wird ausschließlich das Bezirksgericht mit Sitz in Gmunden vereinbart. Es ist materielles österreichisches Recht anzuwenden.