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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Rekordversuche


Gültig ab 06.09.2025

Diese Bedingungen gelten gleichermaßen für natürliche Personen (Privatpersonen) und juristische Personen (Unternehmen, Vereine).

§ 1 Anmeldung und Zulassung:

  1. Voraussetzung für die offizielle Anerkennung eines Rekordversuchs ist eine vorangehende, kostenlose Anfrage / Anmeldung und die Zuteilung einer Österreich Rekord Nummer (ÖRN) durch das Rekord-Institut ÖSTERREICH (RIO).
  2. Spontan durchgeführte Rekordversuche können als „Rekord-Nachnennung“ eingereicht werden, unterliegen aber ebenfalls diesen Bedingungen.
  3. Das RIO behält sich das Recht vor, Rekordvorschläge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn diese gegen die Grundsätze von Sicherheit oder Ethik verstoßen. Die Zulassungsentscheidung obliegt allein dem RIO.

§ 2 Teilnahmeberechtigung:

  1. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

§ 3 Durchführung und Hausrecht:

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle vom RIO vorgegebenen Richtlinien und Sicherheitsauflagen einzuhalten.
  2. Den Anweisungen eines anwesenden RIO-Rekordrichters ist Folge zu leisten. Der Rekordrichter ist befugt, Personen, die den Ablauf stören oder gegen Regeln verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen. Seine Entscheidung über die Anerkennung des Rekords ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  3. Das RIO kann einen Rekordversuch aus zwingenden Gründen (z.B. Sicherheitsrisiko, extreme Wetterbedingungen) jederzeit unterbrechen, abbrechen oder die Bedingungen anpassen.

§ 4 Aberkennung von Rekorden: Das RIO ist berechtigt, einen bereits zertifizierten Titel jederzeit abzuerkennen und aus den Registern zu löschen, sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Rekord durch unlautere Mittel (z.B. Betrug, Doping, falsche Beweismittel) erzielt wurde.

§ 5 Haftungsausschluss:

  1. Die Teilnahme an Rekordversuchen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
  2. Der Teilnehmer handelt eigenverantwortlich und wird nicht vom RIO beauftragt. Er bestätigt, in einer für den Rekordversuch angemessenen gesundheitlichen und körperlichen Verfassung zu sein.
  3. Jegliche Haftung des RIO (inkl. seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen eines Rekordversuchs entstehen, wird ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

§ 6 Datenschutz, Bild- & Tonrechte:

  1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Vor- und Nachname sowie sein Wohnort im Zusammenhang mit dem Rekordversuch veröffentlicht werden.
  2. Der Teilnehmer räumt dem RIO das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, die im Rahmen des Rekordversuchs entstehen, für die Berichterstattung und die Öffentlichkeitsarbeit des RIO in allen Medien (Online, Print, TV etc.) unentgeltlich zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
  3. Der Teilnehmer versichert, dass von ihm eingereichte Materialien (Fotos, Videos etc.) frei von Rechten Dritter sind.
  4. Im Übrigen gilt unsere separate Datenschutzerklärung.

§ 7 Schlussbestimmungen:

  1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
  2. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Gmunden vereinbart.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).

© Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO)
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