Häufig gestellte Fragen:
Muss es ein Weltrekord sein
Klar, ein Weltrekord ist ein Weltrekord.
Jedoch ein Österreich Rekord, oder ein Bundesland Rekord, wird in der Öffentlichkeit genauso wahr genommen und anerkannt.
Das Rekord•Institut ÖSTERREICH ermöglicht dir Rekorde, die es wahrscheinlich nicht ins Rekordbuch aus London schaffen, oder nicht angenommen werden.
Beispiel 1:
Ein sensationeller Weltrekord aus Österreich wurde vom Rekordbuch aus London nicht angenommen.
Am 18.Juni 2022 verlegten Feuerwehren aus ganz Österreich die längste und steilste Schlauchleitung der Welt. Das Wasser musste mit einer durchgehenden Schlauchleitung auf die Edelweißspitze am Großglockner gepumpt werden. Dafür mussten 1.435 Höhenmeter bezwungen und 9.300 Meter Schlauchleitung verlegt werden, der Weltrekord wurde geschafft.
Beispiel 2:
Ein extremer Weltrekord aus Österreich ist für das Rekordbuch aus London zu regional, und damit uninteressant.
Vom 27. auf den 28.06.2021 wurde eine Art Triathlon der Superlative durchgeführt. Low to High, vom tiefsten Punkt im burgenländischen Apetlon (114 Meter) zum höchsten Punkt, zur Spitze vom Großglockner (3.798 Meter) in Österreich. Details zum österreichischen Weltrekord hier → Low to Hight
Wenn du einen bezahlten Weltrekord (keine Nachnennung) nicht geschafft hast, können wir deinen Rekord immer noch als Österreich Rekord anerkennen und zertifizieren.
Dies muss jedoch unbedingt zuvor vereinbart werden !
Was ist ein Weltrekord
Ein Weltrekord gilt als offiziell, wenn er gut belegt ist und nachgewiesen werden kann.
Beispielsweise durch Zeugen und / oder Presse.
- Das Rekord-Buch aus London erwartet beispielsweise handschriftliche Beglaubigungen von zwei unabhängigen Zeugen.
- Das Rekord-Buch aus London listet allerdings auch nur Rekorde von zahlenden Kunden
- Das Rekord-Buch aus London recherchiert Rekorde nicht selbst und neutral.
Selbst der Redaktion bekannte Rekorde werden nicht zwangsläufig aufgeführt.
- Das Rekord-Buch aus London kann also nicht als vollständige Datenbank gesehen werden.
Quelle: Wikipedia
Ein Weltrekord aus Österreich
Warum ist ein spezieller Rekord aus Österreich ein Weltrekord ?
- Weil der Rekord so durchgeführt wurde, dass er auf öffentlich zugänglichen Wegen und Plätzen stattgefunden hat.
- Somit kann jeder Mensch der Welt genau diesen Rekord nachmachen, bzw. sich jeder der Herausforderung stellen und versuchen diesen Weltrekord zu brechen.
Entstehung Rekord•Institut ÖSTERREICH
Entstehen tut das Ganze aus der Sehnsucht der Menschen heraus, etwas Besonderes zu erreichen.
Da für das Rekord-Buch aus London Rekorde aus Österreich oft zu speziell und zu regional sind, werden diese Rekorde auch oft nicht anerkannt. Mit etwas Glück dauert dauert es Monate bis man eine Antwort erhält, und dann die Ablehnung. Manchmal bekommt man gar keine Antwort.
Unser Job als Rekord•Institut ÖSTERREICH ist es, dies möglich zu machen. Wir sind Gastgeber für das besondere Erlebnis, das wir mit einer Urkunde auszeichnen und zertifizieren. Durch die Gesamtheit entsteht das besondere Ereignis für die Zuseher.
Österreich mag wohl dem Land entsprechend klein sein, es hat jedoch einen unglaublichen Vorteil. Die Leute erinnern sich an uns, an die Menschen mit ihren Rekorden, an die Regionen und Orte. Dies ergibt das Gesamtpaket Rekord•Institut ÖSTERREICH, an das man gerne zurückdenkt.
Hol dir deine Weltrekord•Urkunde aus Österreich !
Die Urkunde
Den Titel Rekordhalter,
sei es nun für einen Weltrekord oder einen Österreich Rekord, diesen Titel kann dir niemand mehr wegnehmen.
Mit einer Rekord•Urkunde hast du ein Leben lang etwas Besonderes vorzuweisen.
Urkunden für Erlebnisse und Besonderheiten
Erlebnisse und Besonderheiten sind ein fester Bestandteil vom Rekord•Institut ÖSTERREICH.
Als sichtbares Zeichen für die Öffentlichkeit werden diese mit einer Urkunde ausgezeichnet.
- Mit Baujahr 1871 ist die „Gisela“ der älteste sich in Betrieb befindliche Raddampfer Österreichs. → Ältester Raddampfer Österreichs
- Die Traunseetram in Gmunden ist die steilste Straßenbahn von Österreich. → Steilste Straßenbahn Österreichs
- THE.RIVER WAVE ist die größte künstlich stehende Flusswelle Österreichs (Europas) in Ebensee am Traunsee, Oberösterreich.
- Seit 1279 wird im Erlebniskeller Retz Wein gelagert. Es handelt sich um den größten historischen Weinkeller Österreichs. → Größter Weinkeller Österreichs
- 2011 – das erste Solarschiff Österreichs – „Die Altaussee“ → Erstes Solarschiff Österreichs
- In Bad Aussee entstand 2005 der größte Mercedes Stern von Österreich. Es handelt sich um eine Brücke, die zugleich den Mittelpunkt von Österreich markiert. → Größter Mercedes-Stern der Welt
Es werden ausschließlich Urkunden für registrierte Rekorde erstellt
Das Rekord•Institut ÖSTERREICH erstellt ausschließlich Rekord•Urkunden, die zuvor mit einer ÖRN zugelassen wurden.
Bitte beachte:
Das Rekord•Institut ist keine Verein, der gratis Urkunden ausstellt.
ÖRN und QR-Code
Die ÖRN (Österreich Rekord Nummer) ist die offizielle Registrierungsnummer für Rekorde, Höchstleistungen, Erlebnisse und Besonderheiten aller Art.
- Eine ÖRN ist vor einem Rekordversuch zu beantragen – Anfrage / Anmeldung →
- Die Anfrage / Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich.
Wird ein Rekordversuch offiziell zugelassen, so wird dieser vorweg mit einer ÖRN kostenlos registriert (nicht zertifiziert).
Der QR-Code ist auf jeder Urkunde vorhanden.
- Dieser QR-Code führt von der Urkunde zum Rekord-Artikel auf Rekord•Institut ÖSTERREICH.
- Gleichzeitig gewährleistet der QR-Code die Echtheit der Urkunde. Führt der QR-Code nicht zum passenden Artikel, dann gibt es diesen Rekord nicht.
Rekordversuche mit Rekordrichter
Rekorde aus Österreich haben Exklusivität, mit Alleinstellungsmerkmal.
- Auf Wunsch prüft ein Rekordrichter (kostenpflichtig) vor Ort den Rekordversuch, und zertifiziert diesen bei Erfolg sofort mit Übergabe der Rekord•Urkunde.
Ein allgemeines Angebot kann im Vorhinein nicht gestellt werden, nach Art und Weise des Rekords fallen durchaus unterschiedlichen Kosten an. Preisinformationen zu einem Rekordversuch können erst nach Anfrage / Anmeldung genannt werden.
Rekordversuche mit Schiedsrichter
Rekordversuche mit einem Schiedsrichter:
- Ein Rekord•Schiedsrichter wird vom Veranstalter gestellt und ist mit dem Rekord•Institut vorher unbedingt zu vereinbaren. Der Schiedsrichter erhält vom Rekord•Institut ÖSTERREICH eine Akkreditierung.
- Es gelten die zum Rekordversuch vorgegebenen Richtlinien und Vereinbarungen.
- Rekorde werden vor Ort mit einer Rekord•Urkunde sofort bestätigt und zertifiziert.
Die Prüfung des Rekords erfolgt durch den beigestellten Rekord•Schiedsrichter, etwaige Kosten sind mit diesem direkt zu vereinbaren.
Rekordversuche ohne Rekordrichter oder Rekord-Schiedsrichter
Rekordversuche ohne Rekordrichter oder Rekord•Kontrolleur:
- Es gelten die zuvor vorgegebenen Richtlinien und Vereinbarungen.
- Rekorde werden jedoch nicht vor Ort mit einer Urkunde sofort bestätigt und zertifiziert.
- Benötigte Unterlagen zur Prüfung sind einzureichen.
Die Prüfung erfolgt innerhalb 30 Werktagen nach Einreichung.
Muss jemand vom Rekord•Institut ÖSTERREICH anwesend sein
Nein, es muss kein Rekordrichter bei einem Rekordversuch vor Ort sein.
- Der Rekord muss dokumentiert und belegt werden können, woraus ersichtlich ist, ob der Rekord geschafft wurde. Das Rekord•Institut ÖSTERREICH prüft die Angaben zum Rekord.
Ist ein Rekordrichter oder Rekord•Schiedsrichter vor Ort, so wird nach bestandenem Rekord die Urkunde sofort an den Rekordhalter übergeben.
Rekordversuche ohne Rekordrichter, oder ohne Sponsoren / Werbepartner, können natürlich jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord•Institut ÖSTERREICH zur Prüfung eingesendet werden. Es entsteht ein Kostenersatz, die Urkunde selbst wird innerhalb von 30 Tagen ausgestellt.
Weltrekord oder Österreich Rekord
Du möchtest einen Weltrekord aufstellen, dann wird dein Rekord als Weltrekord vom Rekord•Institut ÖSTERREICH bestätigt und zertifiziert.
- Bestehende Rekorde (Weltrekord, o. dgl.) werden nicht automatisch beim Rekord•Institut ÖSTERREICH eingetragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Nachnennung.
- Sollte ein angestrebter Weltrekord nicht geschafft werden, kann es immer noch ein Österreich Rekord sein, der mit einer Rekord•Urkunde zertifiziert wird.
Eine Rekord-Nachnennung kann über Anfrage / Anmeldung eingereicht werden.
Hol dir deine Weltrekord-Urkunde !
Welche Rekorde können zertifiziert werden
Rekorde aller Art werden vom Rekord•Institut ÖSTERREICH mit Ausstellung der Urkunde zertifiziert.
- Weltrekord
- Österreich Rekord
- Bundesland Rekord
- Rekordhalter bei Sportereignissen
- Rekord touristischer Region
- Rekord von Unternehmen
- Rekord an einem Ort
- Gruppenrekorde
- Gruppenrekorde an verschiedenen Standorten
- etc. / einfach anfragen
Beispiele für touristische Regionen sind z. B.: Salzkammergut, Zillertal, Ötztal, Bregenzerwald, Neusiedler See, Wachau, Wörthersee, Ausseerland, Schladming-Dachstein, Gasteinertal, Salzburger Seenland, Retzerland, Waldviertel, Bregenzerwald, etc.
Dein Weltrekord bei Guinness World Records
Möchtest du deinen Weltrekord bei Guinness World Records eingetragen haben, so kannst du das gerne in die Wege leiten. Dies hat aber nichts mit dem Rekord•Institut ÖSTERREICH zu tun, und wird auch nicht vom Rekord•Institut in Auftrag gegeben, bzw. erledigt oder eingereicht.
Deine Rekord•Urkunde aus Österreich kann jedoch als Beleg für deinen zertifizierten Rekord verwendet werden.
Bei World Records gehen rund 1.000 Ansuchen pro Woche ein. Es ist nicht sicher, ob dein Rekord überhaupt auf deren Homepage gelistet wird, den Weg ins Buch findet, oder überhaupt angenommen wird. Diese Infos kannst du selbst bei World Records nachlesen.
Auf www.rekord-institut.at wird jeder vom Rekord•Institut ÖSTERREICH offiziell zertifizierte Rekord eingetragen.
Das Rekord•Institut ÖSTERREICH im Vergleich mit Guinness World Records
- Messbar – Handelt es sich um das Schnellste/Längste/Schwerste? Ok, ist beim Rekord•Institut ÖSTERREICH auch so. Wobei bei uns sehr wohl spezielle österreichische Weltrekorde, Europarekord und Österreich Rekorde möglich sind.
- Brechbar – Kann der Rekord gebrochen werden oder von jemand anderes wiederholt werden? Alle Rekordtitel müssen zur Herausforderung offenstehen. Ok, jedoch davon ausgenommen sind Attraktionen und Besonderheiten aller Art.
- Standardisierbar – Kann der Rekord universell umgesetzt werden? Er darf sich beispielsweise nicht auf etwas beziehen, was auf eine Region beschränkt ist. Hier unterscheidet sich das Rekord•Institut ÖSTERREICH von Guinness. Wir beziehen uns hauptsächlich auf Österreich und dessen Regionen. Also auf Rekorde, die von Guinness wahrscheinlich nicht angenommen werden. Und warum gibt es bei Guinness einen Sprung aus dem Weltall, ist das keine spezielle Region?
- Verifizierbar – Kann der Rekordanspruch bewiesen werden? Beispielsweise kann ein Rekordanspruch wie „der Mann, der nie Wasser trank“ niemals verifiziert werden, es sei denn, der Mann hat sein ganzes Leben seit seiner Geburt unter Beobachtung durch einen Zeugen verbracht. Ok, verständlich.
- Eine Variable – Wir können das Größte Gemälde verifizieren, jedoch nicht das Größte von der größten Menschengruppe angefertigte Gemälde. Das sehen wir als Rekord•Institut ÖSTERREICH doch anders. Der Rekord einer Gruppe ist genauso ein Rekord. Warum hat Guinness die meisten Menschen, die Walzer tanzen, als größte Walzertanzgruppe im Register. Das Rekord•Institut ÖSTERREICH schließt niemanden aus.
- Universell – Der Vorschlag muss etwas umfassen oder von etwas handeln, das dem Großteil der Menschen weltweit bekannt ist. Er darf nicht zu spezifisch/regional sein. Hier unterscheiden wir uns gewaltig von Guinness, was ist regional und was nicht. Wir sehen spezielle Rekorde aus österreichischen Regionen als einen Weltrekord an, denn jeder Rekordbrecher hat die Möglichkeit nach Österreich zu kommen, und kann versuchen genau diesen Rekord zu brechen.
Abgesehen davon ist die Welt des Rekordbrechens wunderbar vielfältig und setzt Deiner Phantasie keine Grenzen! Als Faustregel gilt: Wenn es nicht gemessen/gewogen/gezählt werden kann, dann ist es vermutlich kein Rekord! Dieser Vermutung stimmen wir zu, wo nichts ist kann man nichts zertifizieren.
Weitere Hinweise, die Du berücksichtigen solltest, bevor Du eine Bewerbung abschickst:
- Wir akzeptieren keine Bewerbung, die auf Subjektivität beruhen, z. B. Schönheit, Freundlichkeit, Loyalität. OK, verständlich.
- Andere Aktivitäten, die nicht als Rekorde gelten, sind jene, die in einem zu geringen Maß eine Herausforderung darstellen, die zu spezifisch für eine Einzelperson sind oder die etwas umfassen, was nicht zu brechen ist. Da sind wird wieder bei speziellen Rekorden, die Guinness sehr wohl im Register hat. Wenn zum Beispiel eine Person einen angeborenen körperlichen Defekt hat, und dadurch einen Rekord aufstellen kann, dann wird wohl diesen Rekord niemand brechen.
- Wir unterstützen keine ungeeigneten Aktivitäten oder Aktivitäten, die Zuschauer oder Tiere möglicherweise schaden oder gefährden könnten. OK, verständlich.
Zusammenfassend kann gesagt werden, Guinness hält sich selbst nicht immer an die eigenen Regeln und Vorgaben, anscheinend ganz wie es ihnen beliebt. Darum lass dich nicht abschrecken von irgendwelchen Vorgaben, wir als Rekord•Institut ÖSTERREICH finden mit dir gemeinsam einen Weg für deinen Rekord.
Warum auch immer erreichen uns Anfragen, die vom Guinness-Buch abgelehnt wurden.
Ein lustiges und aufschlussreiches Video zu Guinness gibt es vom ZDF Magazin Royale:
Wie kann ein Rekord aufgestellt, bzw. gebrochen werden
- Hol dir bitte vorerst kostenlos und unverbindlich eine ÖRN (Österreich Rekord Nummer), diese dient als Zulassung deines Rekordversuchs.
- Eine genaue Darstellung, bzw. Beschreibung für deinen Rekord wird benötigt.
- Wenn du einen bestehenden Rekord brechen möchtest, mach bitte genaue Angaben dazu.
Zur kostenlosen und unverbindlichen Anfrage / Anmeldung →
Hol dir deine Weltrekord-Urkunde !
Werden Rekorde vom Rekord•Institut ÖSTERREICH zu Verfügung gestellt
Nein, es werden keine Rekordversuche vom Rekord•Institut ÖSTERREICH zu Verfügung gestellt.
Das Rekord•Institut ist kein Veranstalter.
Rekorde entsprechen deinem eigenen Können, deiner eigenen Vorstellung und Kreativität.
Nachnennung bestehender Rekorde
Du hast bereits einen bestehen Rekord, Gratulation!
Dazu kannst du unter folgenden Voraussetzungen eine Rekord-Urkunde vom Rekord•Institut ÖSTERREICH beantragen.
- Bestehender Rekord
- Nachweis über den erfolgreichen Rekord, wie z. B. Urkunde, Zeitungsartikel, Fotos, Zeugen etc.
Nachnennungen sind kostenpflichtig. Es entsteht ein Unkostenbeitrag für die Zertifizierung mit Urkunde.
Das Institut ist keine Verein, der gratis Urkunden ausstellt.
Nachnennung für bestehende Rekorde bitte über das Formular: Anfrage /Anmeldung
Gestaltung Rekordversuch
Es steht grundsätzlich jedem frei, wie ein Rekordversuch geplant und durchgeführt wird.
Vorausgesetzt:
- Der Rekordversuch stellt keine Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt dar.
- Es werden keine Gesetzte verletzt, bzw. übertreten.
- Vereinbarte Richtlinien zum Rekordversuch werden eingehalten.
Rekordversuche ohne Rekordrichter können jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord•Institut ÖSTERREICH zur Prüfung eingesendet werden.
Wird jeder Rekordversuch automatisch zugelassen
Nein, jede Anfrage zu einem Rekord unterliegt vorerst einer grundlegenden Beurteilung.
- Manche Rekorde sind einfach zu gefährlich für den Rekord•Brecher und/oder den Zusehern.
- Rekorde dürfen Anstand und Würde von Mensch und Tier nicht verletzen.
Die Entscheidung, ob ein Rekordversuch zur Zertifizierung zugelassen wird, obliegt ausnahmslos dem Rekord•Institut ÖSTERREICH.
- Ohne Anfrage / Anmeldung können keine Informationen zu einem Rekord, bzw. Rekordversuch erteilt, bzw. vereinbart werden.
Rekordversuche ohne Rekordrichter, können natürlich jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord•Institut ÖSTERREICH zur Prüfung eingesendet werden.
Wo kann ein Rekordversuch stattfinden
Rekordversuche können grundsätzlich an jedem Ort stattfinden.
- Die Öffentlichkeit muss Zugang haben, bzw. zum Zeitpunkt des Rekordversuchs der Zugang zu Verfügung stehen.
- Der Ort darf keine Gefährdung für Menschen und Tier darstellen.
Erhalte ich ein Honorar für einen Rekordversuch
Nein, ein Rekordversuch folgt immer auf freiwilliger Basis des Teilnehmers.
- Das Rekord•Institut ÖSTERREICH bezahlt für die Durchführung von Rekordversuchen grundsätzlich KEIN Honorar.
- Wir können auch KEINE mit der Durchführung in Verbindung stehenden Kosten übernehmen, oder Equipment zu Verfügung stellen.
Ist ein Rekordversuch kostenlos
Der Rekordversuch selbst ist kostenlos.
- Die Zertifizierung mit Ausstellung einer offiziellen Urkunde und Artikel ist kostenpflichtig.
Die Kosten werden oft von Sponsoren / Werbepartner getragen.
Aberkennung von Rekorden
Sollte sich herausstellen, dass ein Rekord mit unlauteren Mitteln erzielt wurde, wird dieser vom Rekord•Institut ÖSTERREICH aberkannt.
- Doping
- Betrug
- falsche Informationen wurden eingereicht
- etc.
Auf der Rekord•Urkunde befindet sich ein QR-Code, dieser führt zum Artikel und bestätigt die Echtheit des Rekordes. Mit Löschung des Artikels beim Rekord•Institut ÖSTERREICH wird der Rekord automatisch aberkannt.
Welche Zeiten sind für Rekorde zulässig
Innerhalb der angegebenen Zeiten kann ein Weltrekordversuch durchgeführt werden:
1 Minute
3 Minuten
5 Minuten
10 Minuten
30 Minuten
1 Stunde
6 Stunden
12 Stunden
24 Stunden
Andere Zeiten sind vor einem Rekordversuch zu vereinbaren.
Alterskategorien
Bei Wettkämpfen oder Rekorden wird meist zwischen Frau und Mann unterschieden.
Bei Sportrekorden wird unter folgenden Alterskategorien unterschieden:
- Kinder im Alter von vier bis 12 Jahren
- Jugendliche von 12 bis 18
- Erwachsene von 18 bis 59
- und Senioren ab dem 60 Geburtstag
Altersbeschränkung
Das Rekord•Institut ÖSTERREICH nimmt keine Rekordversuche mit Babys und Kleinkindern an.
- Der Schutz von Babys und Kleinkindern wird gewahrt, da diese noch nicht selbständig entscheiden können, ob sie an einem Rekordversuch teilnehmen möchten, bzw. ob sie in der Öffentlichkeit stehen möchten.
Die Entscheidung, ob ein Rekordversuch zur Zertifizierung zugelassen wird, obliegt ausnahmslos dem Rekord•Institut ÖSTERREICH.
Ich bin unter 18 Jahren, darf ich teilnehmen
Unter 18 benötigst du das Einverständnis eines Erziehungsberichtigten.
Teilnahmebedingungen
Wichtig ist:
Vor einem Rekordversuch mit Rekordrichter, oder mit Sponsoren / Werbepartner, wird unbedingt eine Österreich Rekord Nummer (ÖRN) benötigt.
- Die ÖRN kannst du hier beantragen → Anfrage / Anmeldung
- Weitere Informationen zur Teilnahme bekommst du hier → Teilnahmebedingungen
Rekordversuche ohne Rekordrichter können natürlich jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord•Institut ÖSTERREICH zur Prüfung eingesendet werden.
Ist das Rekord•Institut ÖSTERREICH Veranstalter von Rekordversuchen
Nein, das Rekord•Institut ÖSTERREICH kann und darf nicht als Veranstalter auftreten.
- Das Institut kann nicht Veranstalter eines Rekordversuchs sein, und gleichzeitig die Prüfung des Rekordversuchs übernehmen, dies wäre unglaubwürdig.
Das Rekord•Institut ÖSTERREICH prämiert, zertifiziert und dokumentiert Rekorde, Höchstleistungen, Erlebnisse und Besonderheiten aller Art.
Rekorde & Events
Events sind einzigartige Möglichkeiten besondere Erlebniswelten zu schaffen, die bei den Teilnehmern und Zusehern positiv in Erinnerung bleiben.
Rekord•Events machen die Welt von Marken, Produkten und ihre Botschaften mit allen Sinnen erlebbar.
- Produkt-Präsentationen mit einem Rekordversuch bleiben in Erinnerung.
- Zusatzprogramm als erstaunliche Auflockerung bei Events.
- Rekorde bei Charity-Veranstaltungen zur Unterstützung sozialer Projekte, bzw. als Charity-Events selbst.
- Promotion für Unternehmen, Produkte, Regionen und Orte.
Über Rekorde spricht man noch lange Zeit später.
Mit einem Artikel beim Rekord•Institut ÖSTERREICH bleibt dieser zum Nachlesen ewig erhalten.
Rekord Veranstalter und Veranstaltungen
Rekorde, bzw. Rekordversuche werden nicht vom Rekord•Institut ÖSTERREICH als Veranstalter durchgeführt, der jeweilige Veranstalter wird ausgewiesen.
Ein Rekordrichter kann zu Rekord-Event, Produktpräsentation, Jubiläen, Veranstaltung, etc. gebucht werden. Das Rekord•Institut ÖSTERREICH macht Erlebnisse spannend.
Welche Veranstaltungen unterliegen eventuell nicht dem Gesetz, obwohl sie allgemein zugänglich sind?
- Durchführung von Geschicklichkeitsspielen ohne Gefährdungspotenzial für Menschen (Beispiel: Ballwerfen auf Dosen).
- Darbietungen von Straßenkünstlern, die ihrer Art nach typischerweise keine Gefährdung von Menschen erwarten lassen (Beispiel: Pflasterspektakel, Straßenmusik).
- Veranstaltungsarten mit höchstens 300 Teilnehmern in Gastgewerbebetrieben (Beispiel: Konzerte, Theateraufführungen oder Ausstellungen).
- Sportliche Veranstaltungen (mit Ausnahme von Kampfsportarten – bewilligungspflichtig).
- Veranstaltungen auf privatem, oder Firmengelände (nicht öffentlich beworben).
Bitte beachte:
Da es in den österreichischen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften in der Gesetzeslage zu Veranstaltungen gibt, ist es ratsam, sich vorher zu informieren.
- Die oben genannten Infos sind nur als Hinweis zu verstehen, nicht bindend.