AGB · Allgemeine Geschäftsbedingungen
RIO Institut e.U.
Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO)
Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Zertifizierungen, Standeserhebungen und Lizenzvergaben zwischen Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO) (im Folgenden „RIO“) und seinen Auftraggebern. Mit der Beauftragung einer Prüfung (Rekord oder Manufaktur) oder dem Erwerb einer Lizenz erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen vollumfänglich an.
Das RIO erbringt Leistungen in den Bereichen Verifizierung, Zertifizierung und institutionelle Standeserhebung.
Rekordprüfungen:
Verifizierung von Bestleistungen inkl. Präsenzzeit eines Rekordrichters.
Manufaktur-Zertifizierung & Manufaktur 5.0 ©:
Durchführung eines Audits durch die RIO-Denkfabrik zur Prüfung der handwerklichen Exzellenz, prozessualen Meisterschaft sowie der Veredelung technologischer Präzision durch menschliche Intuition.
Neutralität:
Das RIO entscheidet unabhängig und nach objektiven Kriterien. Ein Anspruch auf eine positive Zertifizierung besteht bei Nichterfüllung der Kriterien nicht.
Sämtliche Urkunden, Expertisen, Logos und Titel des RIO sind markenrechtlich geschützt.
Werbliche Nutzung:
Die Nutzung des RIO-Logos oder der Urkunde zu Werbezwecken ist ausschließlich mit einer gültigen Branding-Lizenz gestattet.
Exklusivität:
Die Verwendung der RIO-Manufaktur-Urkunde (inkl. Manufaktur 5.0 ©) sowie des zugehörigen Siegels ist exklusiv der zertifizierten Manufaktur vorbehalten. Eine Übertragung auf Dritte oder eine rein werbliche Nutzung ohne aufrechten Zertifizierungsstatus ist untersagt.
Co-Branding:
Pro Urkunde wird exklusiv nur ein Platz für ein Co-Branding-Partner-Logo vergeben.
Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Investitions-Richtwerte für Audits, Expertisen und Lizenzen. Die Honorare decken den Prüfaufwand der Denkfabrik sowie die Erstellung der physischen Dokumente in der RIO-Werkstatt ab. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.
Das RIO haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für die Sicherheit bei der Durchführung von Rekordversuchen oder betrieblichen Abläufen während eines Audits ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Auf alle Rechtsbeziehungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten wird der Geschäftssitz des RIO in 4810 Gmunden, Österreich, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 24.02.2026
