
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Zertifizierungen und Lizenzvergaben zwischen dem Rekord·Institut ÖSTERREICH (im Folgenden „RIO“) und seinen Auftraggebern. Mit der Beauftragung einer Rekordprüfung oder dem Erwerb einer Lizenz erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen vollumfänglich an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
Das RIO erbringt Leistungen im Bereich der Verifizierung, Zertifizierung und medialen Inszenierung von Rekordleistungen.
Präsenzzeit: Ein Vor-Ort-Einsatz eines Rekordrichters umfasst standardmäßig ein Zeitfenster von bis zu 2 Stunden. Über diesen Zeitraum hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Neutralität: Das RIO entscheidet unabhängig und nach objektiven Kriterien über die Anerkennung eines Rekords. Ein Anspruch auf eine positive Zertifizierung besteht bei Nichterfüllung der Kriterien nicht.
3. Urheberrecht und Marken-Lizenzen
Sämtliche Urkunden, Logos, Siegel und Titel des RIO sind markenrechtlich geschützt.
Nutzungsrecht: Die Nutzung des RIO-Logos oder der Urkunde zu Werbezwecken oder in medialen Produktionen (z.B. TV-Beiträge) ist nur mit einer ausdrücklichen Branding-Lizenz gestattet.
Co-Branding: Pro Rekordurkunde wird exklusiv nur ein Platz für ein Co-Branding-Partner-Logo vergeben.
4. Honorare und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder auf der Homepage ausgewiesenen Investitions-Richtwerte. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Spesen: Reisekosten und Spesen werden, sofern nicht anders vereinbart, pauschal berechnet.
Zahlbarkeit: Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.
5. Haftungsausschluss
Das RIO haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für die Sicherheit bei der Durchführung des Rekordversuchs ist allein der Veranstalter/Auftraggeber verantwortlich.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem RIO findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Exklusiver Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des RIO in 4810 Gmunden, Österreich, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt insbesondere auch für Auftraggeber mit Sitz im Ausland.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 16.03.2023

